Was wird gefördert ?


Das Gebäudeprogramm besteht aus einem nationalen und einem kantonalen Teil:

  • Nationaler Teil: Verbesserte Wärmedämmung von Einzelbauteilen in bestehenden, beheizten Gebäuden, die vor dem Jahr 2000 erbaut wurden. Die Förderung ist in der ganzen Schweiz einheitlich.
  • In den meisten Kantonen: Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien, der Abwärmenutzung, der Gebäudetechnik und von Gesamtsanierungen. Die Förderung variiert von Kanton zu Kanton. Mehr zu den kantonalen Zusatzförderungen finden Sie rechts über den Link zu Ihrem Kanton.

Gebäudehülle: Einheitliche Förderung in der ganzen Schweiz

Mit dem Ersatz von Fenstern oder einer Wärmedämmung von Wänden und Dach werden die Innenräume eines Gebäudes besser gegen das Aussenklima geschützt. Die Isolation kann aber auch gegen den Wärmeverlust von Innenräumen gegenüber unbeheizten Räumen und dem Erdreich angebracht werden. Beispiele dafür sind die Wärmedämmung des Estrichbodens und der Kellerdecke.

Das Gebäudeprogramm legt für diese Massnahmen Unterstützungsbeiträge pro Quadratmeter fest (vgl. Tabelle unten). Nur gut dämmende Einzelbauteile werden unterstützt. Minimale U-Werte müssen daher nachgewiesen werden. Ein Nachweis des Minergie-Moduls wird als gleichwertig akzeptiert. Berechnen Sie mit dem Fördergeldrechner, wie viel Fördergeld Sie für die Sanierung Ihrer Gebäudehülle erhalten.

 

Grafik Mindestbeiträge

  Massnahme Bedingungen4) Fördergeld
A Fenstersatz

Fenster sind nur förderberechtigt,
wenn gleichzeitig die sie umgebende
Fassaden- oder Dachfläche saniert wird.

U-Wert1) Glas
≤ 0.70 W/m2K

Glasabstandhalter
Kunststoff / Edelstahl

30 Fr./m2

Mauerlichtmass

B Wand, Dach, Boden:

Dämmung gegen Aussenklima2)

U-Wert
≤ 0.20 W/m2K
30 Fr./m2

gedämmte Fläche

C Wand, Decke, Boden:

Dämmung gegen unbeheizte Räume3)

U-Wert
≤ 0.25 W/m2K
10 Fr./m2

gedämmte Fläche

1) Wärmeverlust pro m2 eines Bauteils bei einem Temperaturunterschied von 1 Grad.
2) Oder gegen Erdreich (bis 2m).
3) Oder gegen Erdreich (tiefer als 2m).
4) Ein Nachweis des Minergie-Moduls wird als gleichwertig akzeptiert.

Kantonale Zusatzförderungen

Die meisten Kantone stellen zusätzliche Fördergelder zur Verfügung für

  • Gesamtsanierungen,
  • den Einsatz erneuerbarer Energie,
  • den Einsatz optimierter Gebäudetechnik und
  • die Abwärmenutzung.

Wählen Sie rechts Ihren Kanton, um mehr über die zusätzliche Förderung zu erfahren.